Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 2. Januar 2026 ein Visum für die Einreise nach Malawi, welches bei Einreise erteilt wird. Die Gebühr für die einmalige Einreise (single entry) für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen beträgt 50 USD pro Person, für die mehrfache Einreise (multiple entry) beträgt sie 150 USD bzw. 250 USD pro Person für Aufenthalte von sechs bzw. 12 Monaten. Die Gebühr für ein Transitvisum, welches zur Durchreise von bis zu sieben Tagen berechtigt, beträgt 50 USD pro Person.
Alle Gebühren sind bei Einreise in bar zu zahlen; die Kartenzahlung ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, den exakten Betrag mitzuführen, da nicht sichergestellt ist, dass Wechselgeld in USD herausgegeben werden kann. • Prüfen Sie direkt nach der Einreise, welche Aufenthaltsdauer in den Einreisestempel Ihres Passes eingetragen worden ist und beantragen Sie rechtzeitig innerhalb des vermerkten Zeitraumes eine Verlängerung des Aufenthalts, um Gebühren bei Überziehung des Gültigkeitszeitraumes („Overstay“) zu vermeiden. • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige malawische Auslandsvertretung.
Der Reisepass muss noch bis mindestens sechs Monate nach Einreisedatum gültig sein und über mindestens 2 freie Seiten verfügen.
Schweizer und österreichische Staatsangehörige benötigen weiterhin ein Visum für die Einreise. Es besteht die Möglichkeit, ein elektronisches Visum vorab online über die Internetseite www.evisa.gov.mw zu beantragen. Dieses muss per Kreditkarte bezahlt werden – Visagebühr USD 50,- (Stand 14.04.2022). Nach einer Bearbeitungszeit von rund 5 Tagen bekommt man das elektronische Visum bewilligt und zum Herunterladen bereitgestellt. Oder Sie erhalten ein Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“), diese werden derzeit nur an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von 50 USD erteilt (Banknoten die vor 2006 ausgestellt wurden bzw. handschriftliche Vermerke aufweisen, werden nicht akzeptiert). Reisende sollten genau prüfen, welche Aufenthaltsdauer bei Einreise in den Pass eingetragen wird (insbesondere bei E-Visa) und, falls notwendig, innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen, da ansonsten erhebliche Overstay-Gebühren anfallen könnten.
Die Visaanforderungen in Afrika ändern sich ständig. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit den entsprechenden Botschaften oder dem Visaservice für die notwendigen Visa in Verbindung. Bitte beachten Sie die Einreiseinformationen des auswärtigen Amtes und achten Sie auf die Einreisebestimmungen für Kinder (unser deutscher Kinderpass reicht in der Regel nicht aus).
Auch das Auswärtige Amt www.auswaertiges-amt.de erteilt Auskünfte. Beachten Sie, dass die Beantragung der Visa in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und rechtzeitig beantragt werden muss, falls dies für das entsprechende Land notwendig ist. Bitte stellen Sie zu 100% sicher, dass Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, da Abendsonne Afrika nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird. Sie müssen im Besitz eines gültigen Flugtickets sein, welches Ihnen ermöglicht, das Land zu verlassen, in dem die Safari endet. Ansonsten müssten Sie den Beweis erbringen, dass Sie über genügend Kapital (z.B. gültige Kreditkarte) für ein Rückflugticket verfügen.